Diese Klauseln schränkten nach Ansicht der Verbände den Preiswettbewerb erheblich ein, führten zu überhöhten Provisionsforderungen und untergruben die unternehmerische Freiheit der Hotels. So wurde es den Betrieben untersagt, auf ihren eigenen Websites attraktivere Preise oder bessere Verfügbarkeiten anzubieten. Der Europäische Gerichtshof bestätigte mit seinem Urteil vom 19. September 2024, dass diese Praktiken gegen das Wettbewerbsrecht der EU verstoßen. Damit eröffnen sich für betroffene Hotels grundsätzlich Möglichkeiten auf Schadensersatz.
Hotels können sich der Klage anschließen
„Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten. Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern. Diese gemeinsame Initiative sendet eine klare Botschaft: Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt bleiben nicht unbeantwortet“, erklärt Alexandros Vassilikos, Präsident von Hotrec.
Die Koordination der Klage übernimmt die Stiftung Hotel Claims Alliance. Die Klage wird vor Gerichten in den Niederlanden eingereicht, um eine europaweit einheitliche und effiziente Durchsetzung zu ermöglichen. Ein erfahrenes Team aus Wettbewerbsrechtlern, Prozessanwälten und Ökonomen führt das Verfahren, das bereits im September 2024 ein wegweisendes Urteil des EuGH bewirkt hat.
Alle betroffenen Hotels in Europa sind eingeladen, sich bis spätestens 31. Juli 2025 online der Klage anzuschließen.
Wie Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverband Deutschland (IHA) und Vorsitzender der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution, erläutert, hatten sich in Deutschland bereits 2020 über 2.000 Hotels der Initiative „Dabei sein“ angeschlossen. Für diese Häuser laufen bereits Verfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam und dem Landgericht Berlin – eine erneute Registrierung ist in diesen Fällen nicht notwendig.
Ein langjähriger Konflikt
Der Konflikt um Paritätsklauseln reicht mehrere Jahre zurück. Bereits 2015 stellte das Bundeskartellamt fest, dass Booking.com mit diesen Klauseln gegen das Kartellrecht verstoßen hat. Die Vertragsbedingungen hätten Hotels massiv im Wettbewerb eingeschränkt.
In der Folge trat der Hotelverband Deutschland (IHA) in Vergleichsverhandlungen mit der Plattform ein – jedoch ohne Erfolg. Booking.com beendete die Gespräche einseitig und versuchte stattdessen, durch eine sogenannte negative Feststellungsklage in den Niederlanden feststellen zu lassen, dass deutschen Hotels kein Anspruch auf Schadensersatz zustehe. Im Rahmen dieser Strategie klagte das Unternehmen gegen mehrere hundert deutsche Hotels vor dem Bezirksgericht Amsterdam.
Ein erstes Ergebnis dieses noch laufenden Verfahrens war das EuGH-Urteil vom September 2024. Daraus lässt sich laut IHA ableiten, dass grundsätzlich allen europäischen Hotels Schadensersatzansprüche zustehen – genau diese sollen nun im Rahmen der Sammelklage durchgesetzt werden.
Breite Unterstützung aus ganz Europa
Die Klage findet breite Unterstützung: Zu den beteiligten Ländern gehören Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Island, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Dieser europaweite Schulterschluss zeigt eindrucksvoll, dass sich die Branche geschlossen für faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Markt einsetzt.
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Foto Quelle: ChatGPT Image