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Anpassung der Provisionsstruktur von Booking.com in der Schweiz

Booking.com Must Reduce Hotel Commissions in Switzerland

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Die Schweizer Wettbewerbskommission hat entschieden, dass die Reiseplattform Booking.com ihre Provisionssätze für Hotels in der Schweiz deutlich senken muss. Hintergrund ist der Vorwurf, dass das Unternehmen überhöhte Kommissionen verlangt habe – eine Entscheidung, die auch in der deutschen Hotelbranche mit Zustimmung aufgenommen wird.

Reduzierung der Provisionen um knapp 25 Prozent

Die Preisüberwachungsbehörde der Schweiz gab bekannt, dass die Provisionen von Booking.com um rund ein Viertel gesenkt werden müssen. Dies sei das Ergebnis eines Verfahrens, das nach gescheiterten Verhandlungen mit dem Online-Portal eingeleitet wurde. Das Unternehmen hat angekündigt, gegen die Entscheidung rechtlich vorzugehen.

Booking.com erhält für die Vermittlung von Hotelzimmern eine Provision von den jeweiligen Betrieben. Laut der Behörde hätten Untersuchungen gezeigt, dass das Unternehmen seine starke Marktposition ausgenutzt habe, um „missbräuchlich hohe“ Kommissionssätze durchzusetzen.

Positive Reaktionen aus Deutschland

Auch in Deutschland wurde die Entscheidung mit Interesse und Zustimmung aufgenommen. Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA), begrüßte die Maßnahmen der Schweizer Behörden:

„Die Entscheidung des Schweizer Preisüberwachers zu überhöhten Kommissionen von Booking.com ist ein willkommenes Zeichen für ganz Europa.“

Der Verband setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, die Provisionspolitik von Booking.com auch in Deutschland als marktmissbräuchlich einzustufen. Luthe verwies auf laufende Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Berlin, dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe sowie in Amsterdam.

Booking.com weist Kritik zurück

Das Unternehmen selbst wies die Entscheidung der Schweizer Behörde zurück. Booking.com erklärte:

„Wir sind nicht einverstanden mit einer erzwungenen Senkung der Kosten für ein Produkt, das völlig optional ist.“

Hotels seien nicht verpflichtet, ihre Zimmer über die Plattform anzubieten, so die Argumentation. Während des laufenden Berufungsverfahrens soll es vorerst keine Änderungen bei den Provisionssätzen geben.

Weitere rechtliche Entwicklungen auf europäischer Ebene

Bereits im September des vergangenen Jahres hatte Booking.com vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage erlitten. Das Gericht entschied, dass sogenannte Bestpreisklauseln nicht grundsätzlich vom Kartellverbot ausgenommen seien – ein Urteil, das vielen Hotelbetrieben europaweit den Rücken stärkt.

Foto Quelle: Booking.com

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